Kosten und Verordnungen

Die Kosten für eine logopädische Therapie werden (wenn eine Heilmittelverordnung vom behandelnden Arzt/ Ärztin vorliegt) bis zum 18. Lebensjahr von den Krankenkassen übernommen.
Patienten ab 18 Jahren müssen 10% der Behandlungskosten und eine Rezeptgebühr von 10€ selbst tragen.

Privatpatienten informiere ich  gerne über die in der Praxis geltenden Therapiesätze.