Verordnungen und Kosten

Eine logopädische Therapie kann nur mit einer gültigen Heilmittelverordnung behandelt werden.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr  werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Patienten ab 18 Jahren müssen 10% der Behandlungskosten und eine Rezeptgebühr von 10€ selbst tragen. Eine Zuzahlungsbefreiung muss auf der gültigen Verordnung gekennzeichnet sein.

Privatpatienten informiere ich  gerne über die in der Praxis geltenden Therapiesätze.