Verordnungen und Kosten

Eine logopädische Therapie kann nur mit einer gültigen Heilmittelverordnung vom behandelnden Arzt/ Ärztin behandelt werden.

Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr  werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Patienten ab 18 Jahren müssen 10% der Behandlungskosten und eine Rezeptgebühr von 10€ selbst tragen. Eine Zuzahlungsbefreiung muß auf der gültigen Verordnung gekennzeichnet sein.

Privatpatienten informiere ich  gerne über die in der Praxis geltenden Therapiesätze.