Eine logopädische Therapie kann nur mit einer gültigen Heilmittelverordnung vom behandelnden Arzt/ Ärztin behandelt werden.
Für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen.
Patienten ab 18 Jahren müssen 10% der Behandlungskosten und eine Rezeptgebühr von 10€ selbst tragen. Eine Zuzahlungsbefreiung muß auf der gültigen Verordnung gekennzeichnet sein.
Privatpatienten informiere ich gerne über die in der Praxis geltenden Therapiesätze.